1 Ergebnis
Suche wird geladen …
|
03.08.2016
von Rechtsanwältin Dr. Silke Ackermann
In einem interessanten Urteil vom 13.07.2016 hat der BGH entschieden, dass eine fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses wegen Mietrückständen auch längere Zeit nach Kenntnis des Vermieters von den Mietrückständen noch wirksam ist. In …