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Mitursächlichkeit des Unfallereignisses reicht für Einstandspflicht bei der Unfallversicherung aus
Mitursächlichkeit des Unfallereignisses reicht für Einstandspflicht bei der Unfallversicherung aus
| 08.02.2017 von Rechtsanwälte Weiss & Grunert Partnerschaftsgesellschaft
Für die Einstandspflicht einer privaten Unfallversicherung reicht es aus, wenn das Unfallereignis lediglich mitursächlich für den Eintritt des Versicherungsfalles ist. In dem vom BGH entschiedenen Fall stürzt eine Frau, welche in ihrer …