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Brotaufstrich-Klau reicht für Kündigung nicht?
Brotaufstrich-Klau reicht für Kündigung nicht?
| 24.08.2010 von Rechtsanwalt Michael Kuhn
Kündigungen, die aufgrund eines Diebstahles, als außerordentliche (fristlose) Kündigungen ausgesprochen werden können, sind im Rahmen der arbeitsgerichtlichen Rechtssprechung schon lange Zeit bekannt und stellen keine besondere Neuheit dar. …