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BVerwG: Für den Fahrerlaubniserwerb genügen eigene Angaben über die Identität des Asylbewerbers
BVerwG: Für den Fahrerlaubniserwerb genügen eigene Angaben über die Identität des Asylbewerbers
| 10.09.2016 von Rechtsanwalt Ulrich Hekler
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden , BVerwG 3 C 16.15, Urteil vom 08. September 2016 , dass auch eine Bescheinigung über eine Aufenthaltsgestattung mit dem Zusatz, dass die dort aufgeführten Personenangaben auf den …