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Äußerungen Dritter in einem Bewertungsportal
Äußerungen Dritter in einem Bewertungsportal
| 24.09.2015 von Rechtsanwalt Bertram Kögler
Prüfungspflichten verletzt der Betreiber einer Internet-Bewertungsplattform erst, wenn er – nachdem er auf eine klare Rechtsverletzung hingewiesen worden ist – die betroffene Angabe nicht unverzüglich sperrt und keine Vorsorge trifft, dass …