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BGH stärkt Rechte der D&O-Versicherten
BGH stärkt Rechte der D&O-Versicherten
| 15.11.2016 von Rechtsanwalt Björn Röhrenbeck
Leitende Organe wie Vorstände, Aufsichtsräte oder Geschäftsführer sind einem enormen Haftungsrisiko ausgesetzt. Dieses soll durch den Abschluss einer Directors-and-Officers-Versicherung (D&O-Versicherung) abgefedert werden. Im Ernstfall …