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Keine 40,00 EUR Verzugspauschale bei Lohnverzug im Arbeitsrecht – das BAG hat entschieden.
Keine 40,00 EUR Verzugspauschale bei Lohnverzug im Arbeitsrecht – das BAG hat entschieden.
| 01.10.2018 von Rechtsanwalt Mathias Wenzler
Werden Schulden nicht pünktlich bezahlt und tritt Verzug ein, kann der Gläubiger gemäß § 288 Abs. 5 BGB vom Schuldner (wenn er kein Verbraucher ist) neben der eigentlichen Schuld und Verzugszinsen auch eine Verzugspauschale von 40,00 EUR …
Verspätete Lohnzahlung: neben Verzugszinsen nun auch Verzugspauschale von 40,00 Euro
Verspätete Lohnzahlung: neben Verzugszinsen nun auch Verzugspauschale von 40,00 Euro
| 17.02.2022 von Rechtsanwalt Mathias Wenzler
Der Arbeitslohn ist in aller Regel – so bestimmt es § 614 BGB – jeweils monatlich nach dem Ende des Monats fällig. Im laufenden Arbeitsverhältnis ist der Arbeitslohn also zum 1. des Folgemonats fällig – der Lohn für den Monat August 2016 …
Höhere Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen seit 01.07.2015
Höhere Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen seit 01.07.2015
| 23.09.2015 von Rechtsanwalt Mathias Wenzler
Ab dem 01.07.2015 haben sich die Pfändungsfreigrenzen erhöht. Wenn also ein Gläubiger den Arbeitslohn per Gerichtsbeschluss gepfändet hat, so verbleibt dem Schuldner ein höherer Betrag. Der gesetzliche Pfändungsschutz garantiert, dass der …
Höhere Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen ab 01.07.2013
Höhere Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen ab 01.07.2013
| 15.04.2013 von Rechtsanwalt Mathias Wenzler
Mit Wirkung ab 01.07.2013 erhöhen sich die Pfändungsfreigrenzen. Wenn also ein Gläubiger den Arbeitslohn per Gerichtsbeschluss gepfändet hat, so verbleibt dem Schuldner ein höherer Betrag. Der Pfändungsschutz stellt sicher, dass der …