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23.02.2019
von Rechtsanwalt Bernd Borutta
Das Bundesarbeitsgericht hat – in Umsetzung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs – mit einer Entscheidung vom 19.02.2019 die Verfallbarkeit von Urlaubsansprüchen der Arbeitnehmer erheblich eingeschränkt. Nach dieser Entscheidung …