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20.03.2015
von Rechtsanwalt Steffen Hammer
(zu LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.10.2014 – L 2 SO 2489/14. ) Wer durch den zu schnellen Verbrauch von Vermögen die Sozialbedürftigkeit herbeiführt, erhält keine Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Leben …