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11.10.2022
von Rechtsanwalt Christoph M. Huppertz
Seit einigen Jahren besteht die Möglichkeit für Beamte, die in Ausübung ihres Dienstes verletzt worden sind, das Schmerzensgeld durch den Staat bezahlt zu bekommen. § 82a LBG NRW Voraussetzung nach § 82a LBG NRW ist, dass der Beamte …