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Fiktive Abrechnung von Unfallschäden in der Kaskoversicherung auf Gutachtenbasis möglich
Fiktive Abrechnung von Unfallschäden in der Kaskoversicherung auf Gutachtenbasis möglich
| 11.11.2015 von Rechtsanwalt Marc-Torsten Canestrini
Man hat einen Unfall und möchte sein Kfz nicht reparieren, sondern den Schaden von der Versicherung fiktiv, d.h. auf Basis eines Kostenvoranschlags oder eines Gutachtens, ohne Mehrwertsteuer ausbezahlen lassen. Im Haftpflichtschadensrecht, …