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Elternunterhalt: Wert der selbst genutzten Immobilie des Unterhaltspflichtigen bleibt unberücksichtigt
Elternunterhalt: Wert der selbst genutzten Immobilie des Unterhaltspflichtigen bleibt unberücksichtigt
| 01.10.2013 von Kanzlei Thümlein & Kollegen | Partnerschaftsgesellschaft
Beim Elternunterhalt bestand seit langem Streit über die Frage, ob, und wenn ja, in welchem Umfang eine eigengenutzte Immobilie auf das Altersvorsorgeschonvermögen anzurechnen ist. Die Sozialhilfeträger hatten in der Vergangenheit den …