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Antragsfrist für Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz verlängert
Antragsfrist für Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz verlängert
| 18.07.2020 von Rechtsanwältin Andrea Masuhr
Wichtig: Entschädigungsansprüche nach dem IfSG können innerhalb von zwölf Monaten nach Einstellung der Tätigkeit geltend gemacht werden! Mittlerweile bekannt sein dürfte, dass es für verschiedene Personen die Möglichkeit gibt, aufgrund …