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18.07.2020
von Rechtsanwältin Andrea Masuhr
Wichtig: Entschädigungsansprüche nach dem IfSG können innerhalb von zwölf Monaten nach Einstellung der Tätigkeit geltend gemacht werden! Mittlerweile bekannt sein dürfte, dass es für verschiedene Personen die Möglichkeit gibt, aufgrund …