3 Ergebnisse
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07.11.2016
von Rechtsanwältin & Notarin Astrid Siebe LL.M.
Es ist in der Praxis üblich, dass Anwärter als Beamte auf Widerruf vor bzw. direkt bei Dienstantritt einen ganzen Stapel Belehrungen und Erklärungen unterzeichnen müssen. Anwärter des gehobenen Dienstes – welche ein Fachhochschulstudium mit …
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25.08.2016
von Rechtsanwältin & Notarin Astrid Siebe LL.M.
Die Deutsche Bundespost, ursprünglich einer der größten Arbeitgeber der Bundesrepublik Deutschland, der auch eine Vielzahl von Beamten beschäftigte, wurde als Resultat der (zweiten) Postreform aufgelöst (vgl. Postumwandlungsgesetz vom …
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25.05.2016
von Rechtsanwältin & Notarin Astrid Siebe LL.M.
Elterngeld und Elternzeit sind kein alleiniges Privileg der Angestellten. Gemäß § 9 der Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW (FrUrlVO NRW) sind die dafür einschlägigen §§ 15 Absatz 1 bis 3 und 16 des Bundeselterngeld- und …