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30.04.2013
von Rechtsanwälte AWK - Alexander | Welter | Kollegen
1. Im Krankenschein darf nicht gekündigt werden Diese weitverbreitete Vorstellung ist falsch: Auch im Krankenschein darf der Chef Ihnen die Kündigung überreichen. Darüber hinaus kann auch unter strengen Voraussetzungen wegen Krankheit …