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23.06.2017
von Rechtsanwalt Dr. Sören Gemmerich
1. Einleitung Die Zahl der Stiftungen in Deutschland wächst beständig. Umso mehr gilt es für alle Vorstände oder Kuratoren einer Stiftung, sich einmal mit dem – weitreichenden – Tatbestand der Untreue gemäß § 266 StGB auseinanderzusetzen. …