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08.06.2016
von Rechtsanwalt Ralf Gerdes
Es hat gekracht. Zunächst sollte Ruhe bewahrt werden, Sie sollten sich um evtl. Verletzte kümmern sowie die Unfallstelle absichern. Soweit so gut. Rechtlich ist jedoch einiges zu beachten. Wenn möglich, sollte die Polizei gerufen werden. …