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Situation der den Schwerbehinderten gleichgestellten Personen
Situation der den Schwerbehinderten gleichgestellten Personen
| 14.12.2010 von Rechtsanwältin Dr. Brigitte Glatzel
Menschen sind schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt. Behindert ist jemand, wenn seine körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als …