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17.03.2017
von Rechtsanwältin Barbara Marquardt
Das Schweizer Arbeitsrecht unterscheidet sich nicht nur hinsichtlich des Kündigungsschutzes auf der einen (deutschen) und der Sperrfrist bei Kündigung zur Unzeit auf der anderen (Schweizer) Seite erheblich vom deutschen Arbeitsrecht. …
Elternzeit muss mit Originalunterschrift beantragt werden – nicht per Fax, E-Mail, SMS oder WhatsApp
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12.05.2016
von Rechtsanwältin Barbara Marquardt
Mütter oder Väter, die Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) beanspruchen wollen, müssen dies spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit schriftlich beantragen und gleichzeitig festlegen, wie lange sie in …