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06.08.2014
von Rechtsanwalt Björn Steveker
Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall entfällt gemäß § 3 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG), wenn der Arbeitnehmer die Arbeitsunfähigkeit selbst schuldhaft verursacht hat. Hierfür ist allerdings ein besonders …