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10.04.2014
von Rechtsanwalt Konrad Weidmann
Eine Internetplattform hatte die Kündigung der Verträge seiner Mitglieder nur per Schreiben erlaubt, das postalisch und per Fax übermittelt werden konnte. Außerdem musste die Kündigung den Benutzernamen, die Kundennummer, die …