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Hartz IV: Keine Übernahme der vollständigen Miete? Widerspruch einlegen!
Hartz IV: Keine Übernahme der vollständigen Miete? Widerspruch einlegen!
| 17.08.2015 von jks Rechtsanwälte Fachanwälte
Viele Empfänger von Hartz-IV-Leistungen werden das Problem kennen: Das „Amt“ übernimmt nicht die volle Miete für die Wohnung, weil die Kosten dafür unangemessen sein sollen. Tatsächlich muss vom Leistungsträger nur eine „angemessene“ Miete …