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Recht zur Lüge bei Frage nach Schwerbehinderung im Bewerbungsgespräch?
Recht zur Lüge bei Frage nach Schwerbehinderung im Bewerbungsgespräch?
| 13.07.2011 von Rechtsanwalt Daniel Smolenaers
Falsche Beantwortung der Frage nach einer Schwerbehinderung grundsätzlich zulässig. Das BAG hat am 07.07.2011 (Az.: 2 AZR 396/11) entschieden, dass die Anfechtung und die Kündigung eines Arbeitsvertrages wegen der falschen Beantwortung der …