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25.06.2014
von GIW Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Wer seine Lebensversicherung vorzeitig kündigt oder beitragsfrei stellt, erhielt oft kaum Geld zurück. Der u. a. für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Senat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat in seinem Urteil vom 25.07.2012 …