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02.06.2016
von Rechtsanwalt Maik Hieke
Zu Lebzeiten hat der Arzt die ärztliche Schweigepflicht zu beachten und darf Angaben auch im gerichtlichen Verfahren zu seinen Patienten verweigern, so lange die Patienten ihn nicht von der Verpflichtung zur Verschwiegenheit entbinden. …