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10.08.2017
von Sommer und Partner Rechtsanwälte mbB
Wenn der Nachlass nicht zu (Leb)zeiten geregelt wird, greift das gesetzliche Erbrecht. Diese Regelungen verwirklichen häufig nicht den Willen des Erblassers, bewirken oft sogar, z. B. aus persönlichen oder steuerlichen Gründen, das …