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Das Einsichtsrecht des Patienten in seine Krankenunterlagen
Das Einsichtsrecht des Patienten in seine Krankenunterlagen
| 10.08.2016 von Rechtsanwalt Tim Feber
Am 26.02.2013 ist das Patientenrechtegesetz in Kraft getreten. Die Rechte des Patienten sind nunmehr ausdrücklich gesetzlich in den §§ 630a ff. BGB unter dem Untertitel „Behandlungsvertrag“ geregelt. Darunter ist auch eine Bestimmung zu …