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10.08.2016
von Rechtsanwalt Tim Feber
Am 26.02.2013 ist das Patientenrechtegesetz in Kraft getreten. Die Rechte des Patienten sind nunmehr ausdrücklich gesetzlich in den §§ 630a ff. BGB unter dem Untertitel „Behandlungsvertrag“ geregelt. Darunter ist auch eine Bestimmung zu …