Bewertungen von Thomas Seidel
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TA
von T. A. am 21.08.2024 um 20:00 Uhr
Vertretung in sehr! kompliziertem Fall
Allgemeines Vertragsrecht
Wir wurden von einer mittlerweile insolventen Fliesenfirma, welche Subunternehmer beschäftigte, diese aber als Selbständige deklarierte, um einen 5stelligen Betrag betrogen. Herrn Seidel gelang es, wenigstens einen Teil des Geldes wieder zu beschaffen.
AS
von A. S. am 22.07.2024 um 09:35 Uhr
Kurze und gute Antwort
Erbrecht
Konnten mir schnell weiterhelfen
UL
von U. L. am 04.07.2024 um 10:34 Uhr
Erstberatung
Allgemeine Rechtsberatung
Meine Erstberatung/Vorgespräch bei Thomas Seidel kostete 818,13 Euro ! Wir werden die Kanzlei bestimmt nicht weiter empfehlen.

Antwort von Rechtsanwalt & Notar Thomas Seidel
Sehr geehrter Herr L.,
haben Sie vielen Dank für Ihr Feedback.
Ich bedaure, dass Sie die entstandenen Gebühren als zu hoch empfinden. Leider habe ich auf die Höhe der Notarkosten keinen bis nur sehr wenig Einfluss. Im Rahmen meiner notariellen Tätigkeit sind die Kosten der Amtstätigkeit im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) gesetzlich vorgeschrieben und für alle Notare in Deutschland gleich. Ebenso wie die Gerichte, dürfen auch Notare weder zu viel noch zu wenig abrechnen.
In dem konkreten Fall einer Beratung hängt die Höhe der Gebühren von 2 Faktoren ab. Dies sind zum einen der Geschäftswert (z.B. Wert eines Grundstücks bei einer Übertragung oder der Wert des Vermögens bei einem Testament) und zum anderen ein Gebührenfaktor, bei dem in einer Tabelle jedem Geschäftswert ein Gebührenwert in Euro (sog. 1,0 Gebühr) zugeordnet ist. Der Gesetzgeber stellt für die Kosten deshalb auf den Geschäftswert und beispielsweise nicht auf den zeitlichen Umfang ab, weil der Geschäftswert die Bedeutung, Verantwortung und das Haftungsrisiko des Falles wiederspiegelt. Bei mehreren Themen, die Gegenstand der Beratung oder Beurkundung sind, sind deren Geschäftswerte nach dem GNotKG in der Regel zu addieren.
Für eine notarielle Beratung ohne anschließendes Beurkundungsverfahren sieht das GNotKG einen Gebührenrahmen von 0,3 bis 1,0 vor, wobei die Kosten der Beratung auf die Gebühren für ein sich etwaig später anschließendes Beurkundungsverfahren angerechnet werden.
Gemessen an den oben genannten gesetzlichen Vorgaben, habe ich in Ihrem Fall also lediglich das vorgeschriebene Mindesmaß abgerechnet, obwohl ich auch problemlos deutlich mehr hätte abrechnen können.
Um derlei "Missverständnisse" in Zukunft zu vermeiden, empfehle ich, die voraussichtlichen Gebühren VOR Inanspruchnahme einer kostenpflichtigen Amtstätigkeit zu erfragen. Diese hätte ich Ihnen gern vor der Beratung ausgerechnet, ebenso wie ich Ihnen gern die Abrechnung erklärt hätte, bevor Sie sich hier öffentlich darüber beschweren.
haben Sie vielen Dank für Ihr Feedback.
Ich bedaure, dass Sie die entstandenen Gebühren als zu hoch empfinden. Leider habe ich auf die Höhe der Notarkosten keinen bis nur sehr wenig Einfluss. Im Rahmen meiner notariellen Tätigkeit sind die Kosten der Amtstätigkeit im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) gesetzlich vorgeschrieben und für alle Notare in Deutschland gleich. Ebenso wie die Gerichte, dürfen auch Notare weder zu viel noch zu wenig abrechnen.
In dem konkreten Fall einer Beratung hängt die Höhe der Gebühren von 2 Faktoren ab. Dies sind zum einen der Geschäftswert (z.B. Wert eines Grundstücks bei einer Übertragung oder der Wert des Vermögens bei einem Testament) und zum anderen ein Gebührenfaktor, bei dem in einer Tabelle jedem Geschäftswert ein Gebührenwert in Euro (sog. 1,0 Gebühr) zugeordnet ist. Der Gesetzgeber stellt für die Kosten deshalb auf den Geschäftswert und beispielsweise nicht auf den zeitlichen Umfang ab, weil der Geschäftswert die Bedeutung, Verantwortung und das Haftungsrisiko des Falles wiederspiegelt. Bei mehreren Themen, die Gegenstand der Beratung oder Beurkundung sind, sind deren Geschäftswerte nach dem GNotKG in der Regel zu addieren.
Für eine notarielle Beratung ohne anschließendes Beurkundungsverfahren sieht das GNotKG einen Gebührenrahmen von 0,3 bis 1,0 vor, wobei die Kosten der Beratung auf die Gebühren für ein sich etwaig später anschließendes Beurkundungsverfahren angerechnet werden.
Gemessen an den oben genannten gesetzlichen Vorgaben, habe ich in Ihrem Fall also lediglich das vorgeschriebene Mindesmaß abgerechnet, obwohl ich auch problemlos deutlich mehr hätte abrechnen können.
Um derlei "Missverständnisse" in Zukunft zu vermeiden, empfehle ich, die voraussichtlichen Gebühren VOR Inanspruchnahme einer kostenpflichtigen Amtstätigkeit zu erfragen. Diese hätte ich Ihnen gern vor der Beratung ausgerechnet, ebenso wie ich Ihnen gern die Abrechnung erklärt hätte, bevor Sie sich hier öffentlich darüber beschweren.
RS
von R. S. am 14.05.2022 um 08:40 Uhr
Erstklassig und sehr verständlich
Familienrecht
Telefonische Beratung zum Thema Erb- und Familienrecht. Jederzeit zu empfehlen.
R. Schütz
R. Schütz
DM
von D. M. am 13.07.2020 um 11:29 Uhr
Gute telefonische Erstberatung
Markenrecht
Herr Seidel hat am Telefon eine sehr gute unverbindliche Erstberatung geleistet.
SS
von S. S. am 18.06.2020 um 15:41 Uhr
Vertragsprüfung
Urheberrecht & Medienrecht
Kompetente, engagierte und ausführliche Beratung. Ich fühle mich bei copy & right sehr gut aufgehoben.
DA
von D. A. am 31.03.2020 um 23:50 Uhr
Auskunft bezüglich des Soforthilfeantrags (Corona-Beratung)
Allgemeine Rechtsberatung
Herr Seidel hat mir meine Fragen telefonisch zügig und kompetent beantworten können. Vielen Dank für Ihre Mühe!
D.A.
D.A.
NK
von N. K. am 27.03.2020 um 21:06 Uhr
Erstberatung Existenzgründung
Allgemeine Rechtsberatung
Angenehme Beratung auf Augenhöhe. Herr Seidel hat meine Wünsche schnell verstanden, hilfreiche Empfehlungen ausgesprochen und konkrete Hinweise gegeben worauf man zu achten hat und vor allem warum. Komplexe Sachverhalte wurden verständlich und auf den Punkt rübergebracht. Gerne wieder!
MA
von M. A. am 01.03.2020 um 18:23 Uhr
Streit um Werkvertrag / Werkmangel
Allgemeines Vertragsrecht
Herr Seidel hat uns perfekt beraten, schriftlich und vor Gericht bei 2 Verhandlungstagen auch hervorragend vertreten.
OW
von O. W. am 23.01.2020 um 06:22 Uhr
Kündigung & Vergütung beim Werkvertrag
Allgemeine Rechtsberatung
Herr Seidel berät die Firma Warkentin Bautenschutz in Vertragsfragen und hat uns in mehreren Fällen mit seinem Fachwissen beraten. Er ist ein sehr engagierter Anwalt. Wir sind mit seiner Beratung immer sehr zufrieden und empfehlen ihn gerne weiter. Vielen Dank