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Bewertungen

BW

von B. W. am 27.02.2024 um 14:26 Uhr

Gleich in zwei Jugendstraffällen geholfen
Strafrecht
Herr Gärtner hat uns sehr geholfen und unser Kind bleibt weiterhin ohne Vorstrafen. Vielen Dank dafür. Die Kommunikation war stets klar und für uns als Mandanten auch verständlich. Auch mit der Kanzlei war die Kommunikation immer sehr unkompliziert und man hat zügig Antworten auf noch aufkommende Fragen bekommen. Auf die Kosten wurden wir vorab hingewiesen und die Rechnung entsprach auch der ca. genannten Endsumme.
Es freut mich sehr, dass Sie mit meiner Arbeit und der Betreuung durch unsere Kanzlei zufrieden waren. Gerade bei jungen Menschen, die ihr Leben und vor allem ihr Berufsleben noch vor sich haben, ist es wichtig, rechtzeitig alle Möglichkeiten zu nutzen, um negative Auswirkungen für den weiteren Lebensweg zu vermeiden.
Ich wünsche Ihnen weiterhin alles Gute und stehe Ihnen auch zukünftig gern zur verfügung, falls es noch einmal notwendig sein sollte.
DJ

von D. J. am 08.01.2024 um 08:12 Uhr

Danke für die Unterstützung
Strafrecht
Herr Gärtner wurde mir von meiner ehemaligen Dozentin empfohlen. Daher ging ich davon aus, dass meine Interessen bestens vertreten werden könnten. Im Leben läuft nicht alles normal und man gerät leider auch in unangenehme Situationen, bei denen man die fachliche Kompetenz eines spezialisierten Fachmanns benötigt. Ich danke Herrn Gärtner und seiner Sekretärin für die einfühlsame Beratung und Begleitung. Ich fühlte mich bei meinem Anliegen verstanden und gut beraten.
NG

von N. G. am 13.07.2023 um 12:57 Uhr

Einfach Klasse
Strafrecht
Herr Gärtner, ist und war immer für uns da. Früher sowie heute. Sehr zu Empfehlen. Kann mir kein besseren Anwalt vorstellen.
AM

von A. M. am 14.10.2022 um 18:43 Uhr

Top Top top
Strafrecht
TOP ANWALT!! Kann ich nur weiter empfehlen. Habe einen Freispruch bekommen. 😊
FH

von F. H. am 12.04.2021 um 21:42 Uhr

Absolut zu empfehlen
Strafrecht
Herr Gärtner hat uns absolut top vertreten. Er hat uns immer ein gutes Gefühl gegeben und konnte uns sämtliche Unsicherheiten nehmen. Vielen Dank für alles!
MB

von M. B. am 10.12.2020 um 17:28 Uhr

Beratung
Allgemeine Rechtsberatung
Herr Gärtner ist ein Top Anwalt. Er war nicht nur zu jeder Tages.- und Nachtzeit erreichbar, er konnte mir auch steht’s meine Ängste nehmen mit seiner ruhigen und angenehmen Art. Herr Gärtner hat mir sehr geholfen. Ich kann Ihn nur jedem empfehlen !! Vielen Dank dafür.

SH

von S. H. am 09.04.2020 um 10:39 Uhr

Top Anwalt !!
Allgemeine Rechtsberatung
Sehr zu empfehlen!
In der Sache in der mich Herr Gärtner vertreten hat......... GEWONNEN!!!
Richtig gute Tips bekommen. Lief alles perfekt.
Danke Herr Gärtner!!
NN

von N. N. am 27.02.2020 um 08:17 Uhr

Einstellung des Ermittlungsverfahrens bewirkt
Strafrecht
Herr Gärtner hat in einer Jugendstrafsache die Einstellung des Ermittlungsverfahrens bewirkt. Seine fachliche Beratung und Unterstützung empfanden wir als einwandfrei. Hervorzuheben ist ebenfalls seine sehr gute Erreichbarkeit. Wir fühlten uns bei ihm stets in guten Händen und empfehlen ihn somit gerne weiter.
Es war mir auch in diesem Fall eine Freude, dass ich Menschen in einer besonderen Situation helfen konnte.
PE

von P. E. am 15.07.2019 um 10:45 Uhr

Seine rechtsanwaltliche Tätigkeit
Strafrecht
RA Gärtner kassierte von mir rund Viertausend Euro für seine ungenügende Vorbereitung im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren. Infolge dieser wäre ich sicherlich angeklagt worden.
Für 10 Hauptverhandlungstage beim Amtsgericht würde er von mir über 30.000 EUR und die gleiche Tagesanzahl Hauptverhandlungen bei einer Anklage beim Landgericht etwa 36.000,00 EUR gefordert haben. Er begründete diese sehr hohen Beträge mit intensiven Vor- und Nachbereitungen der Hauptverhandlungstage, dem Aktenumfang und den Beweismitteln.
Würde er meine Ausführungen und Beweismittel sowie die Schriftsätze der Ermittlungsbehörde gründlich gelesen haben, hätte er als Jurist realisieren müssen, dass die Faktenlage durchaus auch eine Einstellung des Verfahrens ermöglichte. Die Einstellung des Verfahrens erfolgte, das ein anderer Rechtsanwalt und ich gemeinsam nach intensiver quantitativer und qualitativer Vorarbeit erreicht haben. Dieser beanspruchte für sein hervorragendes Engagement lediglich ca. den achten Teil des Geldbetrages, den RA Gärtner haben wollte wovon er bereits einen Teil erhalten hatte.

Ich empfehle Ihnen auf seine Tätigkeit in Ihrer Sache zu verzichten.

Mit freundlichen Grüßen: PPF
Über eine schlechte Rezension ist natürlich niemand erfreut, aber der Rezensent weist, auch wenn er sich für die Bewertung 4 Jahre Zeit ließ, auf ein wichtiges Problem hin. Die anwaltliche Vergütung ist für die meisten Mandanten oft schwer nachzuvollziehen, weil sie nicht sehen, was der Anwalt getan hat. Die vielen Stunden, die man als Anwalt mit Aktenlesen verbringt, sieht der Mandant nicht, weil er nicht dabei ist.
Dass die Stunde für einen Fachanwalt mit etwa 350 € kalkuliert wird, ist von den Gerichten anerkannt. Wenn Sie wissen, wie lange Sie für das Lesen von 1000 Seiten brauchen, können Sie sich vorstellen, dass die Abrechnung nach Zeit nicht kalkulierbar ist. Deshalb arbeite ich mit Pauschalbeträgen, die u.a. nach Schwere des Tatvorwurfs gestaffelt sind.
Meine Mandanten werden von mir im Erstgespräch auf die Höhe der zu erwartenden Vergütung hingewiesen. Dann übersende ich den Entwurf der Vergütungsvereinbarung und der Mandant hat Zeit zu überlegen, ob er diese Vereinbarung abschließt. Der Rezensent hat die Vereinbarung nach einer Woche unterschrieben, was für eine gründliche Überlegung spricht.
Wie hoch mein Stundensatz in diesem Fall gewesen wäre, wenn ich auf Stundensatzbasis abgerechnet hätte, kann ich Ihnen nach 4 Jahren nicht sagen. Dass ich die Akten nicht gründlich gelesen hätte, kann der Rezensent nicht einschätzen, denn er war beim Lesen der mehreren 1000 Seiten nicht dabei. Dicke Akten bedeuten viel Arbeit für den Rechtsanwalt, die er gern für Sie erledigt, für die er aber auch angemessen bezahlt werden muss.
Selbstverständlich muss ich meine Mandanten über den Inhalt der Akte aufklären und das habe ich getan. Für den Inhalt der Akte bin ich nicht verantwortlich. Dort steht, was die Polizei ermittelt hat und das ist in der Regel nicht erfreulich. Ist der Mandant mit der rechtlichen Einschätzung nicht einverstanden, dann kann er das Mandat natürlich kündigen.
Ob und vor welchem Gericht eine Strafsache angeklagt wird, entscheidet der Staatsanwalt und zwar abhängig davon, wie schwer der Vorwurf ist. Wie viele Verhandlungstage erforderlich sind, entscheidet der Mandant durch sein Verteidigungsverhalten. Will er einen Freispruch, kann das etwas länger dauern, weil die Gerichte erfahrungsgemäß nicht ohne eine gründliche Prüfung freisprechen.
Was gewesen wäre, wenn der Rezensent das Mandat nicht nach mehreren Monaten gründlicher Arbeit, in die ich viele Stunden Zeit investiert habe, beendet hätte, weiß ich natürlich nicht. So einfach, dass das Verfahren schnell eingestellt worden wäre, scheint es dann doch nicht gewesen zu sein, wenn der viel günstigere neue Rechtsanwalt weitere 4 Jahre für die Einstellung gebraucht hat. Es ist leider auch bezeichnend, dass der Rezensent nicht mitteilt, nach welcher Vorschrift das Verfahren eingestellt worden ist, denn nicht jede Einstellung bedeutet, dass die Vorwürfe unberechtigt waren.
Ob Sie der Empfehlung des Rezensenten vor diesem Hintergrund folgen möchten, müssen Sie selbst entscheiden.
UF

von U. F. am 11.11.2018 um 18:26 Uhr

positiver Gerichtsbeschluss
Strafrecht
fachliche Kompetenz
langjährige Berufserfahrung
wertvolle Tipps zum Antworten auf psychologische Fragen vom Vorsitzenden
Hilfestellung vor, während und nach dem Gerichtsverfahren