
Bewertungen von Ulrich Dieckmann
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5 Bewertungen
Scheidung
am 25.01.2023
Sehr gute Beratung
Beratung
am 28.07.2021
Leider wollte sich Herr dieckmann aus zeitlichen Gründen meiner Sache nicht annehmen.... wohl eher weil es nicht so viel Geld bringt! Danke für nichts
Kommentar des Rechtsanwalts:
Danke für Ihre großzügige Bewertung. Meinen Grund zur Ablehnung des angetragenen Mandants konnten Sie also nicht nachvollziehen und mutmaßen daher etwas anderes. Da 226,10 € brutto nach den gesetzlichen Gebühren für ein erstes Beratungsgespräch für Sie offenbar zuwenig Entlohnung ist, bedanke ich mich für die gewonne Erfahrung.
Einvernehmlich Entscheidung mit dem Arbeitgeber positiver Ausgang für Klägerin
am 18.08.2019
Sehr kompetente Beratung, Nett, Freundlich... Würde ihn immer wieder empfehlen und bei eigenen Problemen auch wieder nehmen...
Kommentar des Rechtsanwalts:
Dankeschön!
Beratung und Vertretung vor Gericht bei arbeitsrechtlicher Auseinandersetzung
am 05.06.2019
Eine unaufgeregte fachlich kompetente Beratung und Vertretung. Es wird im Sinne des Mandanten nicht mit Kanonen auf Spatzen geschossen und trotzdem oder auch gerade deshalb, das bestmögliche Ergebnis erzielt.
Kommentar des Rechtsanwalts:
Dankeschön!
Allgemeine Rechtsberatung
am 03.02.2017
Der Rechtsanwalt hat mich nach meiner Anfrage überhaupt nicht kontaktiert. Also kann ich auch keine Bewertung abgeben.
Kommentar des Rechtsanwalts:
Die Anfrage wurde nicht beantwortet. Die Antwort hätte "nein" gelautet, weil der Vertragspartner, um den es ging, bereits insolvent war, was aus zahlreichen Veröffentlichungen für jedermann erkennbar war.
Wenn also "Schweigen" oder "Ablehnen" ausschlagend für eine Bewertung sein sollte und der Bewerter dennoch weder Kompetenz, noch andere Fähigkeiten eines Anwaltes bewertet, mag das seine Ansicht hergeben.
Meine lautet: unüberlegt erfolgt, was ja auch aus der gestellten Anfrage klar abzuleiten gewesen war.
Wenn also "Schweigen" oder "Ablehnen" ausschlagend für eine Bewertung sein sollte und der Bewerter dennoch weder Kompetenz, noch andere Fähigkeiten eines Anwaltes bewertet, mag das seine Ansicht hergeben.
Meine lautet: unüberlegt erfolgt, was ja auch aus der gestellten Anfrage klar abzuleiten gewesen war.