Bewertungen von Ulrich Dieckmann
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Bewertungen
SW
von S. W. am 07.06.2023 um 09:05 Uhr
Verkehrsrecht
Verkehrsrecht
Sofortige Empfehlungen zum Handeln mit Erläuterung der entsprechenden Konsequenzen, unkompliziert, verständlich, beruhigend;
Genau so stelle ich mir das vor!
Genau so stelle ich mir das vor!
MS
von M. S. am 25.01.2023 um 17:12 Uhr
Scheidung
Familienrecht
Sehr gute Beratung
SG
von S. G. am 28.07.2021 um 10:45 Uhr
Beratung
Allgemeine Rechtsberatung
Leider wollte sich Herr dieckmann aus zeitlichen Gründen meiner Sache nicht annehmen.... wohl eher weil es nicht so viel Geld bringt! Danke für nichts
Antwort von Rechtsanwalt Ulrich Dieckmann
Danke für Ihre großzügige Bewertung. Meinen Grund zur Ablehnung des angetragenen Mandants konnten Sie also nicht nachvollziehen und mutmaßen daher etwas anderes. Da 226,10 € brutto nach den gesetzlichen Gebühren für ein erstes Beratungsgespräch für Sie offenbar zuwenig Entlohnung ist, bedanke ich mich für die gewonne Erfahrung.
MH
von M. H. am 18.08.2019 um 05:59 Uhr
Einvernehmlich Entscheidung mit dem Arbeitgeber positiver Ausgang für Klägerin
Arbeitsrecht
Sehr kompetente Beratung, Nett, Freundlich... Würde ihn immer wieder empfehlen und bei eigenen Problemen auch wieder nehmen...
Antwort von Rechtsanwalt Ulrich Dieckmann
Dankeschön!
IK
von I. K. am 05.06.2019 um 20:13 Uhr
Beratung und Vertretung vor Gericht bei arbeitsrechtlicher Auseinandersetzung
Arbeitsrecht
Eine unaufgeregte fachlich kompetente Beratung und Vertretung. Es wird im Sinne des Mandanten nicht mit Kanonen auf Spatzen geschossen und trotzdem oder auch gerade deshalb, das bestmögliche Ergebnis erzielt.
Antwort von Rechtsanwalt Ulrich Dieckmann
Dankeschön!
MK
von M. K. am 03.02.2017 um 22:16 Uhr
Allgemeine Rechtsberatung
Allgemeine Rechtsberatung
Der Rechtsanwalt hat mich nach meiner Anfrage überhaupt nicht kontaktiert. Also kann ich auch keine Bewertung abgeben.
Antwort von Rechtsanwalt Ulrich Dieckmann
Die Anfrage wurde nicht beantwortet. Die Antwort hätte "nein" gelautet, weil der Vertragspartner, um den es ging, bereits insolvent war, was aus zahlreichen Veröffentlichungen für jedermann erkennbar war.
Wenn also "Schweigen" oder "Ablehnen" ausschlagend für eine Bewertung sein sollte und der Bewerter dennoch weder Kompetenz, noch andere Fähigkeiten eines Anwaltes bewertet, mag das seine Ansicht hergeben.
Meine lautet: unüberlegt erfolgt, was ja auch aus der gestellten Anfrage klar abzuleiten gewesen war.
Wenn also "Schweigen" oder "Ablehnen" ausschlagend für eine Bewertung sein sollte und der Bewerter dennoch weder Kompetenz, noch andere Fähigkeiten eines Anwaltes bewertet, mag das seine Ansicht hergeben.
Meine lautet: unüberlegt erfolgt, was ja auch aus der gestellten Anfrage klar abzuleiten gewesen war.