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Rechtsanwalt

Dr. Ulrich Hallermann

Ihr Experte für den öffentlichen Dienst !
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Fachanwalt für

  • Verwaltungsrecht

Rechtsgebiet

  • Beamtenrecht
Über 12 Jahre Berufserfahrung
Mit seiner Zulassung als Anwalt seit 2012 und über 12 Jahren Erfahrung steht er Ihnen zur Seite.
RG
von R. G. am 21.02.2024 um 16:17 Uhr
Arbeitsrechtliche Vertretung
Allgemeine Rechtsberatung

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RA Dr. Ulrich Hallermann - Ihr Experte für Disziplinarverfahren


So reagieren Sie richtig auf ein Disziplinarverfahren 

Die meisten Beamten sind geschockt, wenn der Dienstherr sie über die Einleitung des Disziplinarverfahrens informiert. Allerdings bedeutet die Mitteilung zunächst nur, dass der Sachverhalt genau geprüft wird. Der Dienstherr muss sämtliche Tatsachen ermitteln – belastende wie entlastende. Auf das Verfahren können Sie Einfluss nehmen. 

Um Ihre Verteidigungschancen zu maximieren, sollten Sie zunächst schweigen. Sie müssen und sollten zunächst nicht gegenüber dem Dienstherrn oder der Staatsanwaltschaft aussagen. 

Im nächsten Schritt wenden Sie sich umgehend an einen erfahrenen Anwalt für Disziplinarrecht. Selbst die meisten Juristen sind mit den Herausforderungen eines Disziplinarverfahrens überfordert; das wird für Sie umso mehr gelten. Deshalb ist es wichtig, dass Sie frühzeitig einen spezialisierten Anwalt aufsuchen. Ich bespreche mit Ihnen, wie Sie sich am besten verteidigen. 

Wichtig: Eine Suspendierung besiegelt Ihr Schicksal nicht. Sie ist eine vorläufige Maßnahme, die wieder aufgehoben wird, wenn das Disziplinarverfahren zu Ihren Gunsten abgeschlossen wird. Dann werden Ihnen auch die Bezüge nachbezahlt, die der Dienstherr vorläufig zurückbehalten hat. Die Suspendierung und die Kürzung der Bezüge können Sie umgehend vom Gericht prüfen lassen. 


Was Herr Dr. Hallermann für Sie tun kann 

Ich stehe meinen Mandanten seit vielen Jahren im Disziplinarrecht zur Seite. Dabei unterstütze ich sie in sämtlichen Fragen des Disziplinarverfahrens, um das Dienstverhältnis zu erhalten und das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. 

Idealerweise stellt der Dienstherr das Verfahren ein. Dazu nehme ich frühzeitig Kontakt mit der Behörde auf und wirke auf eine Entscheidung zu Ihren Gunsten hin. Sollte der Dienstherr sich weigern, trete ich im Widerspruchs- und ggf. im Klageverfahren für Ihre Rechte ein.


Warum Rechtsanwalt Dr. Hallermann?

Ein Disziplinarverfahren gehört in die Hände eines Experten. Die Vorschriften weichen erheblich von anderen Rechtsgebieten ab und führen Anwälte regelmäßig in „böhmische Dörfer“. Das wird Ihnen in meiner Kanzlei nicht passieren.

Ich bin als Fachanwalt für Verwaltungsrecht seit vielen Jahren auf das Beamtenrecht und insbesondere das Disziplinarverfahren spezialisiert. Als angestellter Syndikusanwalt habe ich selber Erfahrungen im öffentlichen Dienst gesammelt. 

Im Laufe meiner anwaltlichen Tätigkeit konnte ich für zahlreiche Mandanten die Einstellung des Verfahrens oder eine milde Rechtsfolge durchsetzen. Ich besuche regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen der Bundesvereinigung öffentliches Recht und bin daher immer auf dem aktuellen Stand. Dieser klare Fokus ist selten und stellt ein hohes Beratungsniveau sicher. 

Ich freue mich sehr darüber, dass meine Mandanten mit meiner Beratung regelmäßig hochzufrieden sind, wie meine Bewertungen belegen.

Grund für die Zufriedenheit ist sicher auch, dass ich nur eine begrenzte Anzahl an Mandanten pro Jahr annehme. Während andere Kanzleien oft mehr als 100 Mandate im Jahr betreuen, fokussiere ich mich auf maximal 50 und gewährleiste so ein konstant hohes Beratungsniveau.

Vertretung von Richtern, Pfarrern und Bundeswehrsoldaten 

Die Kanzlei vertritt auch Richter, Pfarrer und Bundeswehrsoldaten, für die abweichende rechtliche Vorgaben gelten. 


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Einen Überblick zum Ablauf eines Disziplinarverfahrens gibt die Kanzlei hier




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