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Bewertungen

KA

von K. A. am 13.09.2023 um 18:34 Uhr

Kündigung / 100% Empfehlenswert
Arbeitsrecht
Herr Conze hat mich in meinem Fall von Beginn an sehr kompetent und engagiert beraten. Man hat sich sofort gut aufgehoben gefühlt. Herr Conze stand mir bei Rückfragen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite und hat mich zu meiner vollsten Zufriedenheit, und mit einem sehr positiven Ergebnis vertreten.
Ich möchte mich auf diesem Wege nochmal ganz herzlich bei Herrn Conze und seinem Team bedanken und kann ihn nur zu 100% weiterempfehlen.
Mit freundlichem Gruß
Karina A.
PP

von P. P. am 15.03.2023 um 13:27 Uhr

Kündigung
Arbeitsrecht
Sehr empfehlenswert! Schnelle Hilfe, toller Ansprechpartner. Man hat sich gut aufgehoben gefühlt
SB

von S. B. am 24.02.2023 um 20:02 Uhr

Kündigung
Arbeitsrecht
Ein top Anwalt, bin sehr zufrieden. Habe mehr bekommen, wie ich dachte. Kann ich auf jeden Fall weiterempfehlen. Viele Grüße...Simone
PM

von P. M. am 31.01.2023 um 18:36 Uhr

Sehr zu empfehlen
Arbeitsrecht
Sehr nette, freundliche und vor allem kompetente Beratung. Selbst für Rückfragen stand Herr Conze jederzeit zur Verfügung. P. Müller
NQ

von N. Q. am 24.10.2022 um 15:06 Uhr

Aufhebung Arbeitsverhältnis nach Vergleich
Arbeitsrecht
Herr Conze hat mich immer kompetent beraten. Er hat mich rechtlich, interessengebundenden und zwischenmenschlich sensationell gut vertreten und unterstützt . Ein (R)echt herzliches Dankeschön für die vollbrachte Leistung. Ich kann und werde die Kanzlei Conze mit bestem Gewissen weiterempfehlen.
AC

von A. C. am 16.06.2022 um 23:06 Uhr

Erstklassige und hoch professionelle Hilfe in Mietrechtsache
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Ich hatte eine Frage zum Mietrecht wegen Schönheitsreparaturen.
Herr Conze hat sehr zeitnah und freundlich auf die Rechtssprechung des Landgerichts Krefeld zu flexiblen Fristenplänen betreffs Renovierungsarbeiten hingewiesen.
Super, dass das Problem so schnell in meinem Sinne gelöst werden konnte.
BS

von B. S. am 10.06.2022 um 23:22 Uhr

Kompetent und Freundlich
Arbeitsrecht
Herr Conze hat uns schon mehrfach zur Seite gestanden. Immer kompetent, sachlich, freundlich und stets zu unserer vollsten Zufriedenheit. Uneingeschränkt zu empfehlen!
RL

von R. L. am 26.05.2022 um 20:25 Uhr

nicht zu empfehlen
Verkehrsrecht
Sehr geehrter Herr Conze,

diese Email erfolgt aufgrund Ihrer zuletzt formulierten Email und getätigten Aussage vom 24.05.2022 um Uhr 17:56.

Hier insbesondere Ihre "flapsige" Aussage... Zitat: Wir wünschen Ihnen für das etwaige Beschreiten des Klageweges viel Glück.
und des hier im Kontext zuvor beschriebenen Sachverhaltes. Das ganze nach 6 Monaten!

Wie Sie wissen, sind Sie hier mandatiert worden, für das beschreiten des Klageweges.

Dies impliziert, dass Sie bewusst ein Mandat durch unterlassenes bearbeiten und sehenden Auges Fristen vergehen ließen, dies insbesondere auf Einsprüche welche sich auf die polizeiliche Verkehrsakte beziehen,
und dortige zum Teil unwahre Aussagen getätigt worden sind, die Sie überhaupt nicht richtig gestellt haben, durch Einspruch. Dies ebenfalls unbearbeitet seit 6 Monaten.

Sie begründeten dies zuvor, so Ihre Aussage, mit starken Arbeitsaufwand welcher derzeitig auf Ihrer Kanzlei lastete.
Es liegen zwei Einschätzungen von zuvor mandatierten Anwälten vor, -ohne den strafrechtlichen Hintergrund-, welche eine Beschreitung des Klageweges für durchaus plausibel erachteten.

Ihre "verschachtelten" Begründungen zur nicht Klageeinreichung sind hingegen nach diesem Schreiben nicht mehr plausibel.
Sie können nicht einerseits von einer "Überforderung" durch Arbeitsaufwand im Februar/März sprechen und dann nach weiteren 4 Monaten und mehrmaligen Erinnerungen sodann viel Glück für das beschreiten eines Klageweges wünschen.

Was sind Sie für ein Anwalt Herr Conze und was glauben Sie eigentlich mit wem Sie hier Schriftwechsel führen.

Sie erteilten dem Fahrzeughalter im Dezember 2021 die Aussage, das Sie diesen Vorgang bearbeiten würden.

Ich möchte Sie jetzt bitten, mir mitzuteilen, bei welcher Vermögensschadenshaftpflicht-Versicherung, Sie Herr Conze, versichert sind. Bitte mit Benennung der Vertragsnummer.

Des Weiteren bitte ich um Überlassung der polizeilichen Verkehrsakte . Mir liegt hier nur die Strafakte vor, welche mir kommentarlos "hingeschmissen" worden ist.

Das ganze bitte bis spätestens zum 03.06.2022.

Es erfolgt noch weitere abschließender Schriftverkehr auf dem Postweg.
JC

von J. C. am 14.01.2022 um 17:46 Uhr

Mehr als positives Ergebnis
Arbeitsrecht
Herr Conze hat mich in den vergangenen Monaten sehr kompetent in einem Rechtsstreit vertreten und ein außerordentlich zufriedenstellendes Ergebnis erstritten. Der Kontakt war stets freundlich und zuverlässig. Bei Fragen ruft Herr Conze schnell an und nimmt sich viel Zeit. Ich kann diesen Anwalt wirklich jedem ans Herz legen und würde mich jederzeit wieder von ihm vertreten lassen.
SS

von S. S. am 22.09.2021 um 09:51 Uhr

Ersteinschätzung
Medizinrecht
Herr Conze ist ein sehr kompetenter und engagierter Rechtsanwalt, der sich auch im Ramen einer kostenlosen Ersteinschätzung sehr viel Mühe gibt, den Sachverhalt ausführlich zu erörtern.