4 Anwälte für Wiederaufnahmeverfahren in Bad Dürkheim
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Kanzlei Seiwerth,
Weinstraße Nord 18, 67098 Bad Dürkheim
6829.2681599329 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Agrarrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Seiwerth bietet im Bereich Wiederaufnahmeverfahren Beratung und Vertretung vor Ort in Bad Dürkheim
Rechtsanwaltskanzlei Best,
Bruchstraße 9a, 67098 Bad Dürkheim
6831.0661323788 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Dirk Best aus Bad Dürkheim ist Ihr kompetenter Partner vor Ort im Bereich Wiederaufnahmeverfahren
Nachdem es mit privatem Einsatz nicht ging hat uns Herr Best weiter geholfen. Kurz um ein Schreiben und alles war …
(26.07.2024)
aus 203 Bewertungen
Schweitzer & Schweitzer Rechtsanwälte,
Kurgartenstr. 2, 67098 Bad Dürkheim
6829.3910227422 km
Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Herr Rechtsanwalt Roman Schweitzer bietet im Bereich Wiederaufnahmeverfahren Beratung und Vertretung vor Ort in Bad Dürkheim
Hat mich vertreten und eine super Arbeitgeleistet!
(14.11.2024)
aus 45 Bewertungen
WULLBRANDT PORZ Rechtsanwälte PartG,
Gutleutstraße 52, 67098 Bad Dürkheim
6829.5058374856 km
Fachanwalt Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Herr Rechtsanwalt Tim Wullbrandt aus Bad Dürkheim vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Wiederaufnahmeverfahren
Unkompliziert, gut verständlich und sehr freundlich. Ich habe schon andere Erfahrungen gemacht. Vielen vielen Dank!
(06.12.2024)
aus 121 Bewertungen
Fragen und Antworten
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Wiederaufnahmeverfahren: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
Das Thema Wiederaufnahmeverfahren umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Wiederaufnahmeverfahren und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen. -
Wiederaufnahmeverfahren: Was kann ein Anwalt für mich tun?
Streitigkeiten in Zusammenhang mit Wiederaufnahmeverfahren sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht. -
Wie finde ich den richtigen Anwalt in Bad Dürkheim?
Wir helfen Ihnen bei der Suche nach dem richtigen Anwalt in Bad Dürkheim. Verfeinern Sie Ihre Suche, indem Sie Ihre PLZ eingeben. Sie erhalten sofort alle passenden Anwälte in Ihrer Nähe. Benutzen Sie unsere Filter, um beispielsweise Rechtsanwälte in Bad Dürkheim zu einem bestimmten Rechtsgebiet oder mit Bewertungen anzuzeigen. Möchten Sie sich lieber in einer bestimmten Sprache beraten lassen? Kein Problem, denn Sie können unsere Anwälte auch nach Fremdsprachen filtern. Detaillierte Informationen zu jedem Rechtsanwalt sowie seine Kontaktdaten sehen Sie auf dem jeweiligen Profil. Finden Sie hier Ihren passenden Anwalt in Bad Dürkheim! -
Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:- Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
- Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
- Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
- Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
- Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
- Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
- Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
- Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.