3 Anwälte für Mitarbeiterbeteiligung in Bad Rappenau
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Kanzlei Meents,
Kastanienring 32, 74906 Bad Rappenau
6899.4161897955 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Mitarbeiterbeteiligung steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Anne Meents aus Bad Rappenau gerne zur Verfügung
Super ist der beste Rechtsanwältin
(18.03.2023)
aus 6 Bewertungen
Rechtsanwältin Kerstin Stenchly,
Babstadter Str. 5-9, 74906 Bad Rappenau
6900.3401544995 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Mitarbeiterbeteiligung steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Kerstin Stenchly aus Bad Rappenau gerne zur Verfügung
Es kam nur zu einem freundlichen hilfreichen Gespräch.
(02.09.2024)
aus 29 Bewertungen
Anwaltskanzlei Steeb & Winkler,
Raiffeisenstr. 36, 74906 Bad Rappenau
6899.7316496857 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Versicherungsrecht • Sozialversicherungsrecht
Frau Rechtsanwältin Birgit Steeb ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Mitarbeiterbeteiligung
Es war keine Rechtsberatung notwendig das ich vor Ort mit dem Jobcenter gesprochen und mein Anliegen geklärt werden …
(11.11.2024)
aus 18 Bewertungen
Fragen und Antworten
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Mitarbeiterbeteiligung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
Das Thema Mitarbeiterbeteiligung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Mitarbeiterbeteiligung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen. -
Mitarbeiterbeteiligung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
Streitigkeiten in Zusammenhang mit Mitarbeiterbeteiligung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht. -
Wie finde ich den richtigen Anwalt in Bad Rappenau?
Wir helfen Ihnen bei der Suche nach dem richtigen Anwalt in Bad Rappenau. Verfeinern Sie Ihre Suche, indem Sie Ihre PLZ eingeben. Sie erhalten sofort alle passenden Anwälte in Ihrer Nähe. Benutzen Sie unsere Filter, um beispielsweise Rechtsanwälte in Bad Rappenau zu einem bestimmten Rechtsgebiet oder mit Bewertungen anzuzeigen. Möchten Sie sich lieber in einer bestimmten Sprache beraten lassen? Kein Problem, denn Sie können unsere Anwälte auch nach Fremdsprachen filtern. Detaillierte Informationen zu jedem Rechtsanwalt sowie seine Kontaktdaten sehen Sie auf dem jeweiligen Profil. Finden Sie hier Ihren passenden Anwalt in Bad Rappenau! -
Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:- Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
- Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
- Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
- Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
- Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
- Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
- Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
- Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.