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Rechtsanwalt Andreas ImoberstegKanzlei Andreas ImoberstegHodlerstr. 16, 3001 Bern, SchweizKompetente Beratung und Vertretung vor Ort im Bereich Kündigungsschutz bietet Rechtsanwalt Andreas Imobersteg (Kanzlei Andreas Imobersteg)
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Rechtsanwalt Christian GerberADVO.gerberKramgasse 68, 3001 Bern, SchweizBei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Kündigungsschutz steht Ihnen Rechtsanwalt Christian Gerber (ADVO.gerber) aus Bern gerne zur Verfügung
Rechtstipps zum Thema Kündigungsschutz vom anwalt.de Redaktionsteam

18.01.2019
Rechtsanwalt anwalt.de Juristische Redaktion
Am 19.01.1919 konnten Frauen in Deutschland erstmals wählen. Dafür hatte die Frauenbewegung seit Mitte des 19. Jahrhunderts gekämpft. Zum sechsten Mal überhaupt konnten Frauen an einer nationalen Wahl in Europa teilnehmen. Noch heute
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03.12.2018
Rechtsanwalt anwalt.de Juristische Redaktion
Wer körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen hat, kann einen Grad der Behinderung (GdB) beantragen. Der GdB beträgt zwischen 20 und 100. Durch den GdB können Ansprüche auf besondere Rechte entstehen. Über den
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14.11.2018
Rechtsanwalt anwalt.de Juristische Redaktion
Menschen mit Diabetes haben einen Anspruch auf: Feststellung des Behinderungsgrades durch das Versorgungsamt Zusatzleistungen im Fall der Schwerbehinderung Schulungen zu verschriebenen Medikamenten über die Krankenkasse bzw.
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25.05.2018
Rechtsanwalt anwalt.de Juristische Redaktion
Seit heute gilt die Datenschutzgrundverordnung, vielen inzwischen auch als DSGVO bekannt. Die DSGVO macht einiges neu, aber nicht vieles anders. Vieles war schließlich bereits nach dem alten Bundesdatenschutzgesetz Pflicht. Nicht nur wer
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21.03.2018
Rechtsanwalt anwalt.de Juristische Redaktion
Kauft eine Personengesellschaft oder kaufen mehrere Personen eine vermietete Immobilie, können sie Mietern nicht sofort kündigen. Für die Kündigung gilt zum Schutz von Mietern ab der Veräußerung eine Sperrfrist von mindestens drei
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23.02.2018
Rechtsanwalt anwalt.de Juristische Redaktion
Mit der Geburt ändert sich vieles und einiges regelt sich von allein: So ist oft der erste Brief, den der frischgebackene Erdenbürger erhält, die Mitteilung der Steueridentifikationsnummer, die er unverändert bis zu seinem Tod
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