Rechtsanwalt Chemnitz Zwangsvollstreckungsrecht Rechtsanwälte | anwalt.de
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Kanzlerstr. 34, 09112 Chemnitz, DeutschlandBei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Zwangsvollstreckungsrecht steht Ihnen Rechtsanwalt Christoph Mathern (MATHERN • FLATTER RECHTSANWÄLTE) aus Chemnitz gerne zur Verfügung
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Kanzlerstr. 34, 09112 Chemnitz, DeutschlandRechtsfragen im Bereich Zwangsvollstreckungsrecht beantworten Rechtsanwaltskanzlei MATHERN • FLATTER RECHTSANWÄLTE aus Chemnitz
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Reichsstr. 35, 09112 Chemnitz, DeutschlandKompetente Beratung und Vertretung vor Ort im Bereich Zwangsvollstreckungsrecht bieten Rechtsanwaltskanzlei Leichthammer, Scheckel, Breil & Partner
Rechtstipps Zwangsvollstreckungsrecht vom anwalt.de Redaktionsteam
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14.02.2018
anwalt.de Juristische Redaktion
Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) gibt es nicht mehr, ihre Aufgaben wurden allerdings nahtlos durch den sogenannten „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ übernommen. Man kann von diesen Institutionen und auch dem öffentlichen
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26.10.2017
anwalt.de Juristische Redaktion
Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Raumplanung wird zur Pflicht. Im Pflegebereich werden neue Mindestlöhne festgelegt. Sie gelten allerdings erst ab 2018. Schuldner können in bestimmten Fällen die Einsicht ins Schuldnerverzeichnis
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29.09.2017
anwalt.de Juristische Redaktion
Die Lohnpfändung ist ein beliebtes Instrument in der Zwangsvollstreckung, um Geldforderungen gegen den Schuldner effektiv durchzusetzen. Die Verteidigung gegen eine Lohnpfändung ist vom Prinzip her nur ein Aufschub: Irgendwann muss man
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Gesetzesänderungen im Juli 2017: Unterhaltsvorschuss, Prostitutionsgesetz und Rentnererleichterungen

27.06.2017
anwalt.de Juristische Redaktion
Der Juli bringt eine Fülle neuer Regelungen. Der Unterhaltsvorschuss wird erheblich ausgeweitet. Auch die Vorratsdatenspeicherung sollte am Samstag starten, wurde am Mittwoch aber überraschend von der Bundesnetzagentur gestoppt. Rentner
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22.03.2017
anwalt.de Juristische Redaktion
Die eidesstattliche Versicherung hat viele Gesichter und sorgt oft für Unsicherheit und Erschrecken. Für viele Schuldner ist sie das Schreckgespenst schlechthin, weil sie schwarz auf weiß beurkundet, dass man nicht mehr in der Lage
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16.02.2017
anwalt.de Juristische Redaktion
Wenn ein Schuldner seine Schulden nicht bezahlt, darf man nicht „Selbstjustiz“ betreiben und selbst mit Gewalt seine Forderungen eintreiben. Nur der Staat darf Zwangsmittel wie Gewalt anwenden. Um mit staatlicher Hilfe seine Forderung
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