Rechtsanwalt Dätgen Arbeitsunfähigkeit Rechtsanwälte | anwalt.de
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Rechtsanwältin Astrid HillerKanzlei Astrid HillerDieksrade 40, 24589 Dätgen
Bewertung vom 22.10.2020
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Astrid Hiller für Rechtsfragen rund um den Bereich ArbeitsunfähigkeitDieksrade 40, 24589 DätgenBewertung vom 22.10.2020
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Astrid Hiller für Rechtsfragen rund um den Bereich Arbeitsunfähigkeit
Rechtstipps zum Thema Arbeitsunfähigkeit vom anwalt.de Redaktionsteam

09.11.2020
anwalt.de-Redaktion
Christian Günther
Christian Günther
Wichtige Themen, über die in dieser Woche und darüber hinaus gesprochen wird: Verfassen Sie einen Rechtstipp darüber . Damit erreichen Sie Ratsuchende direkt, überzeugen sie ideal von Ihrem Fachwissen und gewinnen sie so als
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27.04.2020
anwalt.de-Redaktion
Christian Günther
Christian Günther
Das Infektionsschutzgesetz sieht Entschädigungen für Personen vor, die infolge von Schutzmaßnahmen Verdienstausfälle erleiden. Die Entschädigung zahlt das jeweilige Bundesland, in dem das Verbot erlassen worden ist. Die
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04.03.2020
anwalt.de-Redaktion
Theresa Fröh
Theresa Fröh
Als Krankheit gilt jede Störung des Normalzustands des Körpers – egal ob dauerhaft oder vorübergehend. Das OLG Frankfurt entschied, dass auch ein alkoholbedingter Kater als Krankheit gilt. Nahrungsergänzungsmittel dürfen deshalb
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06.02.2020
anwalt.de-Redaktion
Katharina Kästel
Katharina Kästel
Laut dem Gesundheitsreport der Techniker Krankenkasse (TK) fehlten Arbeitnehmer im Jahr 2019 durchschnittlich drei Arbeitstage. Die Zahl der Fehltage aufgrund von psychischen Erkrankungen ist im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Psychische
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21.01.2020
anwalt.de-Redaktion
Cornelia Lang
Cornelia Lang
Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) wird in § 833 BGB beschrieben, inwiefern der Tierhalter für Schäden haftet. Das (gleichzeitige) Ausführen mehrerer Hunde (sog. Rudelführen) löst eigene Verkehrssicherungspflichten aus, auch wenn es
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11.12.2019
anwalt.de-Redaktion
Johannes Schaack
Johannes Schaack
Werden Arbeitnehmer krank, haben sie Anspruch auf sechs Wochen Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber, bevor die Krankenkasse das Krankengeld berechnen und zahlen muss. Werden sie darauf erneut krank, können sie Anspruch auf weitere sechs
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