2 Anwälte für Lizenzvertrag in Flensburg

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sehr gut
Rechtsanwalt Jochen-P. Kunze
Baltic-Recht GmbH, Wees, Birkweg 2, 24999 Flensburg 6382.5636629242 km
Mandanten sind für mich wie Freunde. Ich setze mich für ihre Interessen bestimmt und mit Augenmaß ein. Ich berate vertrauensvoll, wertschätzend. Meine Prozessvertretung ist klar und zielorientiert.
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz • Wettbewerbsrecht • Markenrecht • Wirtschaftsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Im Bereich Lizenzvertrag bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Jochen-P. Kunze aus Flensburg
aus 38 Bewertungen Herr Kunze reagiert für dringende Fälle außerordentlich flink, ist juristisch und argumentativ top und in Sachen … (15.04.2024)
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Rechtsanwalt Dr. Urs Verweyen LL.M. (NYU)
Vy – Brix Lange Verweyen Rechtsanwälte, Glücksburger Str. 174, 24943 Flensburg 6380.2611392627 km
"Führende Kanzlei" für Urheberrechtliche Streitigkeiten (The Legal 500) – "Deutschlands Beste Anwälte" für Gewerblichen Rechtsschutz (Handelsblatt/Best Lawyers) – Top Dienstleister (Proven Expert)
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Herr Rechtsanwalt Dr. Urs Verweyen LL.M. (NYU) ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Lizenzvertrag
(11.09.2024) Markenrechtliche Beratung; fühlten uns hervorragend betreut

Rechtstipps zum Thema Lizenzvertrag von Anwälten aus Flensburg

Fragen und Antworten

  • Lizenzvertrag: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Lizenzvertrag umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Lizenzvertrag und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Lizenzvertrag: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Lizenzvertrag sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wie finde ich den richtigen Anwalt in Flensburg?
    Wir helfen Ihnen bei der Suche nach dem richtigen Anwalt in Flensburg. Verfeinern Sie Ihre Suche, indem Sie Ihre PLZ eingeben. Sie erhalten sofort alle passenden Anwälte in Ihrer Nähe. Benutzen Sie unsere Filter, um beispielsweise Rechtsanwälte in Flensburg zu einem bestimmten Rechtsgebiet oder mit Bewertungen anzuzeigen. Möchten Sie sich lieber in einer bestimmten Sprache beraten lassen? Kein Problem, denn Sie können unsere Anwälte auch nach Fremdsprachen filtern. Detaillierte Informationen zu jedem Rechtsanwalt sowie seine Kontaktdaten sehen Sie auf dem jeweiligen Profil. Finden Sie hier Ihren passenden Anwalt in Flensburg!
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.