4 Anwälte für Strafbefehl in Gera
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Rechtsanwaltskanzlei Dirk Birner,
Talstr. 25, 07545 Gera
6724.0336846682 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Dirk Bernd Birner – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Strafbefehl in Gera
Ich bin zufrieden mit der Beratung.
(30.06.2024)
aus 10 Bewertungen
Kanzlei Ralf Schwarz,
Humboldtstr. 3, 07545 Gera
6723.9796143705 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Strafbefehl steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Ralf Schwarz aus Gera gerne zur Verfügung
Schon im Erstgespräch habe ich eine kompetente fachliche Beratung mit realistischer Einschätzung der Erfolgsaussichten …
(16.10.2024)
aus 115 Bewertungen
Kanzlei Antje Böckl,
Rittergasse 10, 07545 Gera
6724.1430382696 km
Fachanwältin Strafrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht
Frau Rechtsanwältin Antje Böckl bietet im Bereich Strafbefehl Rechtsberatung und Vertretung vor Ort in Gera
(04.11.2022)
Frau Rechtsanwälting Böckel und das gesamte Team kann man nur empfehlen, denn so eine Kanzlei findet man sehr sehr …
Anwaltskanzlei Kindermann,
Zabelstr. 14, 07545 Gera
6723.5972791391 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Erbrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Peter Kindermann – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Strafbefehl in Gera
Wir hatten mit unserem PKW in den letzten fünf Jahren drei unverschuldete Verkehrsunfälle. Herr Kindermann hat uns …
(08.10.2024)
aus 14 Bewertungen
Fragen und Antworten
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Strafbefehl: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
Das Thema Strafbefehl umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Strafbefehl und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen. -
Strafbefehl: Was kann ein Anwalt für mich tun?
Streitigkeiten in Zusammenhang mit Strafbefehl sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht. -
Wie finde ich den richtigen Anwalt in Gera?
Wir helfen Ihnen bei der Suche nach dem richtigen Anwalt in Gera. Verfeinern Sie Ihre Suche, indem Sie Ihre PLZ eingeben. Sie erhalten sofort alle passenden Anwälte in Ihrer Nähe. Benutzen Sie unsere Filter, um beispielsweise Rechtsanwälte in Gera zu einem bestimmten Rechtsgebiet oder mit Bewertungen anzuzeigen. Möchten Sie sich lieber in einer bestimmten Sprache beraten lassen? Kein Problem, denn Sie können unsere Anwälte auch nach Fremdsprachen filtern. Detaillierte Informationen zu jedem Rechtsanwalt sowie seine Kontaktdaten sehen Sie auf dem jeweiligen Profil. Finden Sie hier Ihren passenden Anwalt in Gera! -
Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:- Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
- Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
- Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
- Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
- Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
- Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
- Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
- Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.