3 Anwälte für Leasinggeber in Haar

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Profil-Bild Rechtsanwalt Cherin George Sakkal
Rechtsanwalt Cherin George Sakkal, Bahnhofplatz 4g, 85540 Haar 7130.6387718508 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Rechtsfragen im Bereich Leasinggeber beantwortet Herr Rechtsanwalt Cherin George Sakkal aus Haar
(17.01.2024) Alles sehr Professionell
Profil-Bild Rechtsanwalt Henning Neupert
Rechtsanwalt Henning Neupert
Albrecht Neupert Suter & Partner, Dianastr. 56, 85540 Haar 7130.2746234684 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Henning Neupert aus Haar ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Leasinggeber
(16.06.2023) Im Rahmen einer informellen Erstberatung gewann ich von Herrn Neupert den Eindruck, dass er sehr besonnen und …
Profil-Bild Rechtsanwältin Wilma Kuznik
sehr gut
Rechtsanwältin Wilma Kuznik
Rechtsanwaltskanzlei Wilma Kuznik, Bahnhofplatz 4g, 85540 Haar 7130.6165700761 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Mietrecht & WohnungseigentumsrechtKaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Wilma Kuznik vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Leasinggeber vor Ort in Haar
aus 12 Bewertungen Wir können Frau Kuznik nur empfehlen. Sie hat uns vorzüglich vertreten. (29.02.2024)

Fragen und Antworten

  • Leasinggeber: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Leasinggeber umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Leasinggeber und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Leasinggeber: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Leasinggeber sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wie finde ich den richtigen Anwalt in Haar?
    Wir helfen Ihnen bei der Suche nach dem richtigen Anwalt in Haar. Verfeinern Sie Ihre Suche, indem Sie Ihre PLZ eingeben. Sie erhalten sofort alle passenden Anwälte in Ihrer Nähe. Benutzen Sie unsere Filter, um beispielsweise Rechtsanwälte in Haar zu einem bestimmten Rechtsgebiet oder mit Bewertungen anzuzeigen. Möchten Sie sich lieber in einer bestimmten Sprache beraten lassen? Kein Problem, denn Sie können unsere Anwälte auch nach Fremdsprachen filtern. Detaillierte Informationen zu jedem Rechtsanwalt sowie seine Kontaktdaten sehen Sie auf dem jeweiligen Profil. Finden Sie hier Ihren passenden Anwalt in Haar!
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.