Rechtsanwalt Herten Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht Rechtsanwälte | anwalt.de
Rechtstipps Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht von Anwälten aus Herten
29.09.2016
Rechtsanwalt Felix Petrikowski
„Eltern haften für ihre Kinder“ Falsch! Die Haftbarkeit ist für Minderjährige im Zivilrecht klar geregelt. Kinder bis einschließlich 6 Jahre haften nie. Zwischen 7 und 9 haften Kinder zumindest im Straßenverkehr nicht, z. B. bei
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Rechtstipps Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht vom anwalt.de Redaktionsteam

23.04.2018
anwalt.de Juristische Redaktion
Das erste heiße Wochenende des Jahres hat nicht nur unzählige Sonnenstunden mit sich gebracht, sondern auch die eine oder andere Schattenseite. So haben z. B. einige Hundehalter unterschätzt, wie schnell sich ein geparktes Auto bei
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08.03.2018
anwalt.de Juristische Redaktion
Können Schwangere ihren Fitnessstudiovertrag vorzeitig kündigen? Wirkt sich das Managen des Familienalltags beim Unterhalt aus? Müssen Frauen im Alltag auf ihre High Heels verzichten? Mit diesen und weiteren Fragen haben sich Gerichte
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12.02.2018
anwalt.de Juristische Redaktion
Wer keine Bonbons & Co. mag, sollte lieber Abstand vom Zug halten. Für schmerzhafte Volltreffer gibt es leider keinen Ersatz. Tanzen erfolgt auch in der fünften Jahreszeit auf eigene Gefahr. Fürs Küssen gilt: erwünscht, aber nur wenn
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29.01.2018
anwalt.de Juristische Redaktion
Wer einen stundenlangen Filmriss hat, ohne sich zu erinnern, zuvor viel getrunken zu haben, kann Opfer von K.-o.-Tropfen geworden sein. Im Zweifel sofort eine Urinprobe sichern und einen Arzt aufsuchen. Auch bei größter Feierlaune
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18.01.2018
anwalt.de Juristische Redaktion
Impfung ist Privatangelegenheit des Arbeitnehmers kein Behandlungsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer keine Anerkennung als Arbeitsunfall oder Berufskrankheit Auch in diesem Jahr droht wieder eine Grippewelle. Damit möglichst
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17.01.2018
anwalt.de Juristische Redaktion
Bei geschwächten Bäumen müssen Besitzer Vorkehrungen treffen. Lose Gegenstände wie Mülltonnen sind bei Sturmwarnungen zu sichern. Bei außergewöhnlich schweren Wetterereignissen kann eine Haftung allerdings ausgeschlossen sein.
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