2 Anwälte für Aufsichtspflicht in Jockgrim

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Profil-Bild Rechtsanwalt Mediator & Coach Robert Haas FA ArbR (1997)
sehr gut
Rechtsanwalt Mediator & Coach Robert Haas FA ArbR (1997)
rechtsaudit-Anwälte RA Robert Haas, Ludowiciring 17, 76751 Jockgrim 6856.0978642001 km
Wer den Frieden will, darf den Kampf nicht scheuen.
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Familienrecht • Kaufrecht • Wirtschaftsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Mediator & Coach Robert Haas FA ArbR (1997) aus Jockgrim vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Aufsichtspflicht
aus 49 Bewertungen Herr Haas hat mich sehr gut beraten und war, in meinem Fall, sehr engagiert. Mein Fall führte leider nicht zu einem … (28.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Gabriele Schenkenberger
Rechtsanwältin Gabriele Schenkenberger
Kanzlei Gabriele Schenkenberger, Prälat-Kopp-Str. 13a, 76751 Jockgrim 6856.2819159471 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Gabriele Schenkenberger aus Jockgrim ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Aufsichtspflicht
(14.04.2023) Frau Schenkenberger hat sich innerhalb einer Stunde telefonisch zurückgemeldet und während des zeitnah anberaumten …

Fragen und Antworten

  • Aufsichtspflicht: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Aufsichtspflicht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Aufsichtspflicht: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Aufsichtspflicht umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Aufsichtspflicht und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Wie finde ich den richtigen Anwalt in Jockgrim?
    Wir helfen Ihnen bei der Suche nach dem richtigen Anwalt in Jockgrim. Verfeinern Sie Ihre Suche, indem Sie Ihre PLZ eingeben. Sie erhalten sofort alle passenden Anwälte in Ihrer Nähe. Benutzen Sie unsere Filter, um beispielsweise Rechtsanwälte in Jockgrim zu einem bestimmten Rechtsgebiet oder mit Bewertungen anzuzeigen. Möchten Sie sich lieber in einer bestimmten Sprache beraten lassen? Kein Problem, denn Sie können unsere Anwälte auch nach Fremdsprachen filtern. Detaillierte Informationen zu jedem Rechtsanwalt sowie seine Kontaktdaten sehen Sie auf dem jeweiligen Profil. Finden Sie hier Ihren passenden Anwalt in Jockgrim!
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.