1 Anwalt für Baurecht in Ketsch

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Rechtsanwalt Michael Klemm
Klemm & Franz, Blumenstr. 31, 68775 Ketsch 6857,3 km
Fachanwalt Steuerrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Klemm ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Baurecht gerne behilflich
(13.07.2019) SACHLICH NUND FREUNDLICH

Fragen und Antworten

  • Auf welcher Rechtsgrundlage basiert das Baurecht?
    Das private Baurecht ist nicht in einem einzigen Gesetz abschließend geregelt, vielmehr gelten zunächst die allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches sowie zusätzliche Sonderbestimmungen. Der Ausgangspunkt ist in der Regel der sogenannte Bauvertrag zwischen dem Bauherrn und den mit der Bauausführung Beteiligten, z. B. Architekt, Ingenieur, Bauunternehmer. Weil es dabei um die Erstellung eines Werkes, nämlich des Bauwerkes geht, richtet sich das Bauvertragsrecht grundsätzlich nach den Vorschriften des Werkvertragsrechts des BGB. Beim Architektenvertrag ist zu beachten, dass für die Architektenvergütung die HOAI gilt und auch vertraglich nicht abbedungen werden kann. Die Bestimmungen der VOB, der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, gelten grundsätzlich nur für das öffentliche Baurecht. Die Teile B und C der VOB werden aber häufig durch Bezugnahme auch Gegenstand des privatrechtlichen Bauvertrags. Sie gelten dann wie „Allgemeine Geschäftsbedingungen“.
  • Baurecht: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Baurecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Baurecht: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Baurecht umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Baurecht und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Wie finde ich den richtigen Anwalt in Ketsch?
    Wir helfen Ihnen bei der Suche nach dem richtigen Anwalt in Ketsch. Verfeinern Sie Ihre Suche, indem Sie Ihre PLZ eingeben. Sie erhalten sofort alle passenden Anwälte in Ihrer Nähe. Benutzen Sie unsere Filter, um beispielsweise Rechtsanwälte in Ketsch zu einem bestimmten Rechtsgebiet oder mit Bewertungen anzuzeigen. Möchten Sie sich lieber in einer bestimmten Sprache beraten lassen? Kein Problem, denn Sie können unsere Anwälte auch nach Fremdsprachen filtern. Detaillierte Informationen zu jedem Rechtsanwalt sowie seine Kontaktdaten sehen Sie auf dem jeweiligen Profil. Finden Sie hier Ihren passenden Anwalt in Ketsch!
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
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