3 Anwälte für Entertainmentrecht in Krefeld

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Profil-Bild Rechtsanwalt Thorsten von Lennep
sehr gut
Rechtsanwalt Thorsten von Lennep
Rechtsanwaltskanzlei Th. von Lennep, Moerser Landstr. 420, 47802 Krefeld 6629.9577330028 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Wettbewerbsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Thorsten von Lennep ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Entertainmentrecht gerne behilflich
aus 203 Bewertungen Herr von Lennep hat mir in nunmehr 4 Mandaten als Rechtsbeistand zur Seite gestanden und alle zu einem positiven … (01.12.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Philipp Muffert
sehr gut
Rechtsanwalt Philipp Muffert
Rechtsanwälte Andries & Collegen GbR, Dürerstr. 17, 47799 Krefeld 6631.182465088 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz • Ordnungswidrigkeitenrecht • Wettbewerbsrecht • Markenrecht • eBay & Recht • Urheberrecht & Medienrecht
Herr Rechtsanwalt Philipp Muffert - Ihr juristischer Beistand im Bereich Entertainmentrecht
aus 162 Bewertungen Denn verfahren hat er für mich gewonnen.. Bin sehr erleichtert. (04.12.2024)
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Rechtsanwalt Andreas Beckers
Rechtsanwälte Andries & Collegen GbR, Dürerstr. 17, 47799 Krefeld 6631.182465088 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Entertainmentrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Andreas Beckers aus Krefeld gerne zur Verfügung
aus 9 Bewertungen Beratung und Vertretung durch Herr RA. Beckers in unserer Rechtsangelegenheit war sehr gut. Er hatte immer ein offenes … (26.07.2024)

Fragen und Antworten

  • Entertainmentrecht: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Entertainmentrecht umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Entertainmentrecht und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Entertainmentrecht: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Entertainmentrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wie finde ich den richtigen Anwalt in Krefeld?
    Wir helfen Ihnen bei der Suche nach dem richtigen Anwalt in Krefeld. Verfeinern Sie Ihre Suche, indem Sie Ihre PLZ eingeben. Sie erhalten sofort alle passenden Anwälte in Ihrer Nähe. Benutzen Sie unsere Filter, um beispielsweise Rechtsanwälte in Krefeld zu einem bestimmten Rechtsgebiet oder mit Bewertungen anzuzeigen. Möchten Sie sich lieber in einer bestimmten Sprache beraten lassen? Kein Problem, denn Sie können unsere Anwälte auch nach Fremdsprachen filtern. Detaillierte Informationen zu jedem Rechtsanwalt sowie seine Kontaktdaten sehen Sie auf dem jeweiligen Profil. Finden Sie hier Ihren passenden Anwalt in Krefeld!
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.