2 Anwälte für Unternehmensbewertung in Ludwigshafen am Rhein

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Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Wenni
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Wenni
WK Rechtsanwälte, Dammstr. 18, 67059 Ludwigshafen am Rhein 6846.1101326383 km
Fachanwalt Steuerrecht • Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Erbrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Wenni bietet im Bereich Unternehmensbewertung Beratung und Vertretung vor Ort in Ludwigshafen am Rhein
aus 36 Bewertungen Herr Wenni hat mir sehr geholfen. Ein sehr kompetenter Anwalt. Vielen Dank! (19.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Klaus König
Kanzlei Andreas K. König, Kaiser-Wilhelm-Straße 16, 67059 Ludwigshafen am Rhein 6845.9355405432 km
Fachanwalt Steuerrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Unternehmensbewertung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Andreas Klaus König aus Ludwigshafen am Rhein

Fragen und Antworten

  • Unternehmensbewertung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Unternehmensbewertung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Unternehmensbewertung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Unternehmensbewertung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Unternehmensbewertung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wie finde ich den richtigen Anwalt in Ludwigshafen am Rhein?
    Wir helfen Ihnen bei der Suche nach dem richtigen Anwalt in Ludwigshafen am Rhein. Verfeinern Sie Ihre Suche, indem Sie Ihre PLZ eingeben. Sie erhalten sofort alle passenden Anwälte in Ihrer Nähe. Benutzen Sie unsere Filter, um beispielsweise Rechtsanwälte in Ludwigshafen am Rhein zu einem bestimmten Rechtsgebiet oder mit Bewertungen anzuzeigen. Möchten Sie sich lieber in einer bestimmten Sprache beraten lassen? Kein Problem, denn Sie können unsere Anwälte auch nach Fremdsprachen filtern. Detaillierte Informationen zu jedem Rechtsanwalt sowie seine Kontaktdaten sehen Sie auf dem jeweiligen Profil. Finden Sie hier Ihren passenden Anwalt in Ludwigshafen am Rhein!
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.