4 Anwälte für Schuldbeitritt in Marl
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yourCurator Rechtsanwälte,
Kirchstraße 2, 45768 Marl
6371.7730972161 km
Ihr Anliegen in guten Händen.
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Philip Neumann - Ihr juristischer Beistand im Bereich Schuldbeitritt
Rechtsanwälte & Notare Dr. Drees, Bönninghoff und Jöckel,
Vikariestr. 1, 45768 Marl
6372.9688384534 km
Wir begleiten unsere Mandanten seit über 40 Jahren.
Strafrecht • Familienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht • Baurecht & Architektenrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Schuldbeitritt steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Yannik Mühlenberg aus Marl gerne zur Verfügung
Mega zufrieden !!!
Nur zu empfehlen.
(21.11.2024)
aus 5 Bewertungen
Kanzlei Andrea Bißlich,
Lipper Weg 16, 45770 Marl
6374.6401146885 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Problemen im Bereich Schuldbeitritt hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Andrea Bißlich aus Marl
Sehr gute Leistung
(22.11.2024)
aus 75 Bewertungen
Kanzlei Markus Klinder,
Bergstr. 19, 45770 Marl
6374.7794315891 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Kaufrecht • Schwerbehindertenrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Schuldbeitritt unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Markus Klinder aus Marl
Fragen und Antworten
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Schuldbeitritt: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
Das Thema Schuldbeitritt umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Schuldbeitritt und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen. -
Schuldbeitritt: Was kann ein Anwalt für mich tun?
Streitigkeiten in Zusammenhang mit Schuldbeitritt sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht. -
Wie finde ich den richtigen Anwalt in Marl?
Wir helfen Ihnen bei der Suche nach dem richtigen Anwalt in Marl. Verfeinern Sie Ihre Suche, indem Sie Ihre PLZ eingeben. Sie erhalten sofort alle passenden Anwälte in Ihrer Nähe. Benutzen Sie unsere Filter, um beispielsweise Rechtsanwälte in Marl zu einem bestimmten Rechtsgebiet oder mit Bewertungen anzuzeigen. Möchten Sie sich lieber in einer bestimmten Sprache beraten lassen? Kein Problem, denn Sie können unsere Anwälte auch nach Fremdsprachen filtern. Detaillierte Informationen zu jedem Rechtsanwalt sowie seine Kontaktdaten sehen Sie auf dem jeweiligen Profil. Finden Sie hier Ihren passenden Anwalt in Marl! -
Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:- Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
- Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
- Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
- Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
- Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
- Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
- Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
- Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.