3 Anwälte für Erbverzicht in Neu-Isenburg

Suche wird geladen …

Profil-Bild Rechtsanwältin Denise Seidler
Rechtsanwältin Denise Seidler
Rechtsanwaltskanzlei Denise Seidler, Carl-Ulrich-Str. 11, 63263 Neu-Isenburg 6830.3663765786 km
Familienrecht • Mediation • Erbrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Erbverzicht unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Denise Seidler aus Neu-Isenburg
aus 7 Bewertungen Frau Seidler hat uns sehr kompetent und freundlich beraten. Alle unsere Fragen wurden bestens beantwortet und wir … (23.10.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Karin Rind
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Karin Rind, Gartenstraße 116, 63263 Neu-Isenburg 6829.7581741422 km
Erbrecht • Familienrecht • Zivilrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Erbverzicht hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Karin Rind aus Neu-Isenburg
aus 11 Bewertungen Bei Frau Rind habe ich mich sofort gut aufgehoben gefühlt. Frau Rind hat mich freundlich, sachlich und kompetent … (29.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Angel
Rechtsanwalt Peter Angel
Rechtsanwalt Peter Angel Fachanwalt für Familienrecht, Am Mühlgraben 61, 63263 Neu-Isenburg 6830.76964457 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Peter Angel ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbverzicht gerne behilflich
aus 9 Bewertungen Ich hatte zwar nur ein Gespräch, aber im Vergleich zu anderen Anwälten, hatte er sofort gewusst, was zu beachten ist. (04.09.2024)

Fragen und Antworten

  • Erbverzicht: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Erbverzicht umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Erbverzicht und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Erbverzicht: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Erbverzicht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wie finde ich den richtigen Anwalt in Neu-Isenburg?
    Wir helfen Ihnen bei der Suche nach dem richtigen Anwalt in Neu-Isenburg. Verfeinern Sie Ihre Suche, indem Sie Ihre PLZ eingeben. Sie erhalten sofort alle passenden Anwälte in Ihrer Nähe. Benutzen Sie unsere Filter, um beispielsweise Rechtsanwälte in Neu-Isenburg zu einem bestimmten Rechtsgebiet oder mit Bewertungen anzuzeigen. Möchten Sie sich lieber in einer bestimmten Sprache beraten lassen? Kein Problem, denn Sie können unsere Anwälte auch nach Fremdsprachen filtern. Detaillierte Informationen zu jedem Rechtsanwalt sowie seine Kontaktdaten sehen Sie auf dem jeweiligen Profil. Finden Sie hier Ihren passenden Anwalt in Neu-Isenburg!
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.