3 Anwälte für Erbschleicher in Neu-Ulm

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Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Alexander Bächle
Rechtsanwalt Dr. Alexander Bächle
Abate Bächle Storp PartmbB, Petrusplatz 11, 89231 Neu-Ulm 7004.7513163212 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Mediation
Herr Rechtsanwalt Dr. Alexander Bächle ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Erbschleicher
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang Esser
Rechtsanwalt Wolfgang Esser
ESSER Rechtsanwälte, Edisonallee 27, 89231 Neu-Ulm 7006.3508231524 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Wolfgang Esser - Ihr juristischer Beistand im Bereich Erbschleicher
(10.05.2023) Herr Esser hat sich am selben Tag noch gemeldet. Wir bekamen sofort einen Termin. Vor allem ein sehr umgänglicher …
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Knaier
Rechtsanwalt Thomas Knaier
Kanzlei Weber, Dr. Schanbacher & Kollegen, Augsburger Str. 18, 89231 Neu-Ulm 7004.7254096794 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Knaier bietet Ihnen anwaltliche Vertretung in Neu-Ulm im Bereich Erbschleicher
aus 7 Bewertungen Herr knaier hat uns vor Gericht zu unsrer vollsten Zufriedenheit vertreten,seine überaus kompetente,souveräne und … (11.11.2024)

Fragen und Antworten

  • Erbschleicher: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Erbschleicher umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Erbschleicher und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Erbschleicher: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Erbschleicher sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wie finde ich den richtigen Anwalt in Neu-Ulm?
    Wir helfen Ihnen bei der Suche nach dem richtigen Anwalt in Neu-Ulm. Verfeinern Sie Ihre Suche, indem Sie Ihre PLZ eingeben. Sie erhalten sofort alle passenden Anwälte in Ihrer Nähe. Benutzen Sie unsere Filter, um beispielsweise Rechtsanwälte in Neu-Ulm zu einem bestimmten Rechtsgebiet oder mit Bewertungen anzuzeigen. Möchten Sie sich lieber in einer bestimmten Sprache beraten lassen? Kein Problem, denn Sie können unsere Anwälte auch nach Fremdsprachen filtern. Detaillierte Informationen zu jedem Rechtsanwalt sowie seine Kontaktdaten sehen Sie auf dem jeweiligen Profil. Finden Sie hier Ihren passenden Anwalt in Neu-Ulm!
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.