2 Anwälte für Freiwilliges Soziales Jahr in Norden

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sehr gut
Rechtsanwalt Hayo Wiebersiek
Wiebersiek, Am Markt 66, 26506 Norden 6554.394826993 km
Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpf, hat schon verloren. (angeblich Bertolt Brecht)
Fachanwalt Versicherungsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Anwaltshaftung • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Freiwilliges Soziales Jahr beantwortet Herr Rechtsanwalt Hayo Wiebersiek aus Norden
aus 33 Bewertungen Die Kanzlei Wiebersiek hat mich in der Auseinandersetzung mit der Krankenkasse optimal vertreten. Besten Dank dafür … (13.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Maike Gilgenast-Geppert
Rechtsanwältin Maike Gilgenast-Geppert
Rechtsanwaltskanzlei Gilgenast-Geppert, Thedastr. 2B, 26506 Norden 6554.3894995715 km
Ihre Kanzlei in Norden für kompetente Rechtsberatung und Rechtsvertretung in Fragen rund um das Arbeits- und Sozialrecht
Arbeitsrecht • Sozialrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Freiwilliges Soziales Jahr bietet Frau Rechtsanwältin Maike Gilgenast-Geppert
(16.09.2023) Ich habe mich sowohl verstanden als auch Topp beraten gefühlt. Sid war Sehr sortiert und ist mit einer faszinieren den …

Fragen und Antworten

  • Freiwilliges Soziales Jahr: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Freiwilliges Soziales Jahr umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Freiwilliges Soziales Jahr und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Freiwilliges Soziales Jahr: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Freiwilliges Soziales Jahr sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wie finde ich den richtigen Anwalt in Norden?
    Wir helfen Ihnen bei der Suche nach dem richtigen Anwalt in Norden. Verfeinern Sie Ihre Suche, indem Sie Ihre PLZ eingeben. Sie erhalten sofort alle passenden Anwälte in Ihrer Nähe. Benutzen Sie unsere Filter, um beispielsweise Rechtsanwälte in Norden zu einem bestimmten Rechtsgebiet oder mit Bewertungen anzuzeigen. Möchten Sie sich lieber in einer bestimmten Sprache beraten lassen? Kein Problem, denn Sie können unsere Anwälte auch nach Fremdsprachen filtern. Detaillierte Informationen zu jedem Rechtsanwalt sowie seine Kontaktdaten sehen Sie auf dem jeweiligen Profil. Finden Sie hier Ihren passenden Anwalt in Norden!
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.