Rechtsanwalt Poing Lenk- und Ruhezeiten Rechtsanwälte | anwalt.de
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Rechtsanwältin Alexandra Strasser-LauschkeRechtsanwältin Alexandra Strasser-LauschkeRosenstraße 1c, 85586 PoingIhre kompetente Rechtsanwältin Alexandra Strasser-Lauschke (Rechtsanwältin Alexandra Strasser-Lauschke) für Rechtsfragen rund um den Bereich Lenk- und Ruhezeiten
Rechtstipps zum Thema Lenk- und Ruhezeiten vom anwalt.de Redaktionsteam

13.11.2018
Rechtsanwalt anwalt.de Juristische Redaktion
Wie lange darf man am Stück ohne Pause arbeiten? Arbeitnehmer dürfen nicht länger als sechs Stunden ohne Pause arbeiten. Hat der Arbeitnehmer sechs Stunden gearbeitet, muss er 30 Minuten Pause machen. Nach neun Stunden Arbeit beträgt
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27.01.2017
Rechtsanwalt anwalt.de Juristische Redaktion
Falschparken ist ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) und kann ein Bußgeld nach sich ziehen. Wenn der Verstoß von einem Arbeitnehmer, beispielsweise von einem Paketboten, im Rahmen seiner beruflichen Aufgaben begangen
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12.02.2014
Rechtsanwalt anwalt.de Juristische Redaktion
Die Halterhaftung für den Fuhrpark birgt für den Verantwortlichen ein erhebliches Haftungsrisiko, das sich insbesondere auswirkt, wenn es um die Haftungsverteilung nach einem Verkehrsunfall geht. Um einer übermäßigen Haftung
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30.01.2014
Rechtsanwalt anwalt.de Juristische Redaktion
Eine Black Box im eigenen Auto? Geht es nach der EU, sollen Neuwagen ab Oktober 2015 damit ausgestattet sein. Bei Unfällen würde das Fahrzeug darüber - mittels des geplanten Notrufsystems eCall - automatisch Hilfe rufen. Insbesondere
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Die aktuellen Rechtstipps vom anwalt.de Redaktionsteam

18.02.2019
Rechtsanwalt anwalt.de Juristische Redaktion
Wer das Abitur mit einer guten Note bestehen will, muss dafür einiges tun. In den meisten Abiturjahrgängen findet daher im Anschluss an die Prüfungen der Abiball statt. Dieser versteht sich üblicherweise als Belohnung für die
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15.02.2019
Rechtsanwalt anwalt.de Juristische Redaktion
Das Recht zum Arbeitskampf für Arbeitnehmer wie für Arbeitgeber wird aus dem Grundgesetz hergeleitet. Auch das Streikverbot für Beamte basiert auf dem Grundgesetz, obwohl es es ebenfalls nicht ausdrücklich nennt. Die Teilnahme an
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